Erstickungstod nach Polizeieinsätzen?

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Immer wieder kommen Menschen in Polizeigewahrsam ums Leben, nachdem sie zu lange in Bauchlage gefesselt oder fixiert wurden. Viele Bundesländer setzen diese Fixierung daher nicht mehr ein - Hamburg dagegen hält an ihr fest.

 

Zum Video: ndr.de/

Im April vergangenen Jahres wird die Hamburger Polizei zu einem Hochhaus in Hamburg-Billstedt gerufen. In einer Wohnung befindet sich Mohammed F. in einem psychischen Ausnahmezustand. Die Einsatzkräfte fesseln seine Hände mit Stahlfesseln auf dem Rücken und seine Füße mit Kabelbindern. Anschließend bringen sie ihn in einem Streifenwagen zu einem Polizeikommissariat in Hamburg-Billstedt.

Sie legen F. in einem Gewahrsamsraum auf eine Pritsche - weiterhin gefesselt und in Bauchlage. Später werden Beamte feststellen, dass seine Atmung flacher wird. Er wird reanimiert, doch noch am selben Abend stirbt er in einem Hamburger Krankenhaus. 

Polizist soll Mohammed F. geschlagen haben 

Das Ablegen einer Person, die mit Stahlhandfesseln und Kabelbindern gefesselt ist, auf einer Pritsche, sei menschenrechtlich sehr bedenklich, sagt Andrea Berzlanovich. Sie ist Professorin am Zentrum für Gerichtsmedizin der Medizinischen Universität Wien und leitet in Österreich eine regionale Kommission der Volksanwaltschaft, die in staatlichen und privaten Einrichtungen kontrolliert, ob Menschenrechtsvorgaben eingehalten werden, wenn es zu freiheitsentziehenden Maßnahmen kommt. Sie ist spezialisiert auf die Untersuchung von Gewaltopfern und hat bisher etwa 12.000 Obduktionen durchgeführt. 

Bei der Obduktion von Mohammed F. wurde eine Hirnblutung festgestellt. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Polizisten, der ihm ohne ersichtlichen Grund gegen den Kopf geschlagen haben soll. Aufgrund der Kopfverletzung hätte F. unverzüglich ins Krankenhaus transportiert werden müssen, sagt Berzlanovich. Dort hätte die Hirnblutung mit einem bildgebenden Verfahren festgestellt und behandelt werden können.

Mohammed F. hätte vermutlich nicht sterben müssen, wenn er nicht den Schlag gegen den Kopf bekommen hätte und er nicht in Bauchlage fixiert gewesen wäre - denn dadurch werde die Atmung behindert, so die Einschätzung der Expertin. 

Staatsanwaltschaft hält Drogenkonsum für mögliche Todesursache

Die Hamburger Staatsanwaltschaft teilt auf Anfrage mit, durch die rechtsmedizinischen Untersuchungen sei nicht nachgewiesen worden, dass die Bauchlage Einfluss auf den Tod des Verstorbenen gehabt habe. Auch der Schlag gegen den Kopf sei den Angaben zufolge nicht ausschlaggebend für den Tod gewesen. F. habe Drogen konsumiert und zwar in einer Konzentration, die ein Herzversagen und damit den Tod verursacht haben könnten, so die Staatsanwaltschaft.

Allerdings lagen bei Mohammed F. verschiedene Risikofaktoren vor, die zu einem sogenannten lagebedingten Erstickungstod führen können. 

Feltes: Fixierung in Bauchlage nur für wenige Minuten 

Einer der führenden Experten auf diesem Gebiet ist Professor Thomas Feltes. Der Kriminologe und Polizeiwissenschaftler beschäftigt sich seit rund 30 Jahren mit dem Thema. Er sagt, das Problem sei, dass der lagebedingte Erstickungstod nicht so einfach bei einer Obduktion festzustellen ist. Häufig finde die Untersuchung erst lange nach dem Tod statt, so dass bestimmte, nur kurzfristig messbare, Werte nicht mehr nachweisbar seien. Zudem spiele beim Erstickungstod meist das Zusammenwirken mehrerer Faktoren eine Rolle.

Bereits in den 1990er Jahren arbeitete Feltes an einem Schulungsvideo für die deutsche Polizei mit. Grundlage waren damals Erkenntnisse aus den USA, die erstmals detailliert aufzeigten, wie es bei polizeilichen Maßnahmen zu einem sogenannten lagebedingten Erstickungstod kommen kann.

Die gefesselten Menschen seien bei solchen Polizeieinsätzen in der Regel sehr aufgewühlt, erklärt Feltes. Ihr Kreislauf laufe auf Hochtouren. Das belaste den Körper bereits erheblich. Zusätzliche Risikofaktoren wie Alkohol, Drogen oder psychische Ausnahmesituationen könnten die Gefahr weiter erhöhen.

Feltes fordert daher, dass Fixierungen in Bauchlage möglichst kurzgehalten werden sollten und die Menschen möglichst schnell aufgerichtet werden müssen. Überschreite eine Fixierung in Bauchlage ausnahmsweise drei Minuten, müsse sofort ein Notarzt hinzugezogen werden, um das weitere Vorgehen abzuklären, betont er. 

Hamburg fixiert in Bauchlage auf Holzpritsche

In Hamburger Polizeikommissariaten kommt neben herkömmlichen Fesselungen eine weitere umstrittene Methode zum Einsatz: Die Fixierung auf einem Holztisch mit einem Gurtsystem. Auch in dem Kommissariat, in dem Mohammed F. gefesselt abgelegt wurde, befindet sich ein solcher Tisch. Die zugehörige Bedienungsanleitung zeigt, dass Menschen darauf in Bauchlage fixiert werden sollen.

Nach Angaben der Hamburger Polizei wurde diese Form der Fixierung zwischen Januar 2024 und November 2025 im Polizeikommissariat 42 in Hamburg-Billstedt insgesamt achtmal angewendet. In einem Fall lag eine Person 113 Minuten, fast zwei Stunden lang fixiert auf dem Tisch.

Der Tisch sei Jahrzehnte alt und würde in keiner Psychiatrie zugelassen werden, sagt Thomas Feltes. Dass die Hamburger Polizei ein solches System dennoch einsetze, obwohl dort weniger medizinische Fachkenntnis vorhanden sei, könne er nicht nachvollziehen. 

Kritik von Anti-Folter-Stelle 

Die Hamburger Innenbehörde ist zuständig für die Ausstattung der Polizeikommissariate, verweist auf unsere Nachfrage jedoch an die Hamburger Polizei. Die antwortet schriftlich, dass die Fixierung mithilfe eines solchen Gurtsystems laut einer Dienstvorschrift als letztes Mittel zulässig sei.

Diese Haltung kritisiert Rainer Dopp. Er ist der Vorsitzende der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter, einer staatlich finanzierten Institution. Das Hamburger Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sehe die Möglichkeit einer "Fixierung sämtlicher Gliedmaßen" in Gewahrsamseinrichtungen vor. Auf Polizeikommissariaten fehlten aber die für eine solche Fixierung notwendigen Voraussetzungen.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 müsse eine lückenlose Eins-zu-eins-Betreuung durch therapeutisches oder pflegerisches Personal gegeben sein. Das seien Standards, die in Polizeidienststellen üblicherweise nicht gewährleistet seien.

Bereits 2019 hatte die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter Hamburg empfohlen, diese Fixierungs-Praxis zu beenden, nachdem bei Besuchen von Polizeikommissariaten Holzpritschen mit Gurtsystemen entdeckt worden waren. Die Innenbehörde lehnte dies damals ab und argumentierte, ein vollständiger Verzicht auf Fixierungen sei mit der staatlichen Schutzpflicht für Leib und Leben nicht vereinbar. Auch eine erneute Prüfung ändere nichts an dieser Haltung. Hamburg hält weiterhin an der Fixierungsmethode fest - trotz anhaltender fachlicher Kritik. 

Hamburg wohl mit Sonderrolle

Für Rainer Dopp ist das unverständlich. Man könne als Nationale Stelle zur Verhütung von Folter zwar nur Empfehlungen aussprechen, sagt er, doch diese seien fachlich fundiert. Dass Hamburg daran festhalte, sei bemerkenswert, denn Fixierungen in Polizeikommissariaten seien bundesweit inzwischen die Ausnahme. Was die Hamburger Polizei praktiziere, habe die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter in keinem anderen Bundesland gesehen.

Auf Nachfrage bei allen Innenministerien der sechzehn Bundesländer, welche Fixierungen in Gewahrsamsräumen dort rechtlich zulässig sind und praktiziert werden, antworteten elf. Neun Innenministerien erklärten übereinstimmend, dass eine Fixierung an festen Gegenständen in ihren Gewahrsamsräumen rechtlich nicht zulässig sei. In Niedersachsen finden zwar Fixierungen in polizeilichen Gewahrsamsräumen statt, aber nicht in Bauchlage.

Allein Hamburg verweist auf die landesrechtliche Grundlage, die es erlaube, Menschen in Gewahrsam in Bauchlage auf speziellen Tischen zu fixieren. Damit nimmt Hamburg wohl bundesweit eine Sonderrolle ein. 

Quelle und mehr: ndr.de/

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